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   OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11   

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OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11 (https://dejure.org/2011,2473)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.09.2011 - 2 B 64/11 (https://dejure.org/2011,2473)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. September 2011 - 2 B 64/11 (https://dejure.org/2011,2473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten Vergleichsgrundlage im beamtenrechtlichen Auswahlverfahren bei Kompensation der fiktiven Annahme eines Leistungsgleichstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 9; GG Art. 33 Abs. 2
    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten Vergleichsgrundlage im beamtenrechtlichen Auswahlverfahren bei Kompensation der fiktiven Annahme eines Leistungsgleichstandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiterstellen - Dienstliche Beurteilung und Auswahlgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2012, 207
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 20.04.2011 - 2 B 65.11

    Zulässigkeit einer verfristeten Beschwerde

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11
    Der Antragsteller und der Beigeladene zu 2. bewarben sich für die Schulleiterfunktionen an der BSB 1 und der BSB 2, der Beigeladene zu 1. auf die Schulleiterfunktion an der BSB 1. Der Antragsteller des Verfahrens OVG 2 B 65/11 bewarb sich ebenfalls für die Schulleiterfunktionen an der BSB 1 und der BSB 2.

    Der am 12.09.1954 geborene Antragsteller des Verfahrens OVG 2 B 65/11 trat am 01.08.1986 in den Schuldienst der Antragsgegnerin ein und war seitdem am Schulzentrum Carl von Ossietzky tätig.

    Die Antragsgegnerin lud den Antragsteller und die Beigeladenen sowie den Antragsteller des Verfahrens OVG 2 B 65/11 zu einem Vorstellungsgespräch für den 16.06.2010 ein und teilte ihnen mit, wer voraussichtlich seitens der Antragsgegnerin an dem Vorstellungsgespräch teilnehmen werde.

    "Die Bewerber R. (Ast des Verfahrens OVG 2 B 65/11) und A. (Ast.) wurden nach den Dienstlichen Beurteilungen mit der Beurteilungsstufe 3 bewertet.

    Der Antragsteller wurde für den Zeitraum vom Juni 2007 bis Juni 2010 (3 Jahre), der Antragsteller des Verfahrens OVG 2 B 65/11 für den Zeitraum September 2009 bis Mai 2010 (9 Monate), der Beigeladene zu 1. für den Zeitraum 01.02.2008 bis 21.08.2009 (19 Monate) und der Beigeladene zu 2. für den Zeitraum April 2007 bis April 2010 (3 Jahre) beurteilt.

    Der Antragsteller ist ebenso wie der Antragsteller des Verfahrens OVG 2 B 65/11 im Statusamt A 15Z und die Beigeladenen sind im Statusamt A 14 beurteilt worden, wobei sich der Beigeladene zu 1. im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung im Statusamt A 15Z befunden hat.

    Hinsichtlich der möglichen Einbeziehung früherer Beurteilungen ist zudem beachtlich, dass die Antragsgegnerin im Schriftsatz vom 30.12.2010 (Seite 6) ausgeführt hat, dass für die Einbeziehung früherer Beurteilungen kein Anlass bestanden habe, da der Antragsteller des Verfahrens OVG 2 B 65/11 mit der Gesamtnote 3 beurteilt worden sei, während die Beigeladenen mit der Gesamtnote 5 beurteilt worden seien.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11
    Danach ist ein Anordnungsanspruch schon dann zu bejahen, wenn sich die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung gemessen an den vorgenannten Prüfungsmaßstäben zu Lasten des unterlegenen Bewerbers als rechtsfehlerhaft erweist und die Aussicht des unterlegenen Bewerbers, in einem neuen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschl. vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427-429; BVerwG, Urt. vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695 -700).

    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen (BVerwG, Urt. vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695 -700 m.w.N.; Urt. vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99, 102 f.; Urt. vom 11.02..2009 - 2 A 7.06 - NVwZ 2009, 787-789).

    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, Urteile vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695 -700; vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 <102 f; vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - NVwZ 2003, 1398-1399; vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - NVwZ 2003, 1397-1398).

    Sind danach die Bewerber im Gesamturteil der aktuellen dienstlichen Beurteilungen gleich beurteilt worden, kann der Dienstherr auf einzelne Gesichtspunkte abstellen, wobei er deren besondere Bedeutung begründen muss (BVerwG, Urt. vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NVwZ 2011, 358 -364).

    Auch kann er der Leistungsentwicklung, wie sie sich aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren Beurteilungen ergibt, besondere Bedeutung beimessen (BVerwG, Urteile vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NVwZ 2011, 358 -364; vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - NVwZ 2003, 1397-1398).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, Urteile vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695 -700; vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 <102 f; vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - NVwZ 2003, 1398-1399; vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - NVwZ 2003, 1397-1398).

    Auch kann er der Leistungsentwicklung, wie sie sich aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren Beurteilungen ergibt, besondere Bedeutung beimessen (BVerwG, Urteile vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NVwZ 2011, 358 -364; vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - NVwZ 2003, 1397-1398).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11
    Danach ist ein Anordnungsanspruch schon dann zu bejahen, wenn sich die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung gemessen an den vorgenannten Prüfungsmaßstäben zu Lasten des unterlegenen Bewerbers als rechtsfehlerhaft erweist und die Aussicht des unterlegenen Bewerbers, in einem neuen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschl. vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427-429; BVerwG, Urt. vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695 -700).

    Im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (BVerfG, Beschl. vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200-201).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen (BVerwG, Urt. vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695 -700 m.w.N.; Urt. vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99, 102 f.; Urt. vom 11.02..2009 - 2 A 7.06 - NVwZ 2009, 787-789).

    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, Urteile vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695 -700; vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 <102 f; vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - NVwZ 2003, 1398-1399; vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - NVwZ 2003, 1397-1398).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11
    Bei formal gleicher Bewertung ist im Allgemeinen die Annahme gerechtfertigt, dass die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten; denn mit einem höherem Amt sind regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden (BVerwG, Beschl. vom 16.12.2008 - 1 WB 39/07 - BVerwGE 133, 1-13; BVerwG, Beschl. vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, BVerwGE 128, 329).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11
    Eine solche Verfahrensgestaltung wird unter anderem insbesondere auch durch eine Beurteilungspraxis gewährleistet, die zuverlässige und nachvollziehbare Aussagen zum Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbild der Bewerber enthält und hinreichend zwischen ihnen differenziert (vgl. BVerfG, Beschl. vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - DVBl 2003, 1524-1525).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Auswahlentscheidung ist nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschl. vom 27.01.2010 - 1 WB 52/08 - a.a.O. - und Beschl. vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 - a.a.O.; OVG Bremen Beschl. vom 20.07.2010 - 2 B 19/10).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11
    Dienstliche Beurteilungen stellen das primäre Instrument für einen fundierten und differenzierten Eignungs- und Leistungsvergleich dar und haben damit nicht nur für die Verwirklichung des Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG eine erhebliche Bedeutung, sondern bilden auch für die Konkurrenten eine zuverlässige Erkenntnisquelle über den Standort des einzelnen Beamten im Leistungswettbewerb untereinander (vgl. BVerwG, Urt. vom 24.11.1994 - 2 C 21.93 - BVerwGE 97, 128 -132).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Auswahlentscheidung ist nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschl. vom 27.01.2010 - 1 WB 52/08 - a.a.O. - und Beschl. vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 - a.a.O.; OVG Bremen Beschl. vom 20.07.2010 - 2 B 19/10).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 1 A 286/09

    Beförderungspraxis mittels Ranglisten nach der Gesamtnote; keine vorrangige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2008 - 1 B 1786/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 6 B 1232/09

    Dienstposten Dienstpostenkonkurrenz Bewerbungsverfahrensanspruch Auswahlgespräche

  • VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08

    Beamtenauswahl; Konkurrenz mit angestelltem Bewerber; probeweise Übertragung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 1 B 901/10

    Auswahlentscheidung im Rahmen der Besetzung einer Beamtenstelle mit einem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2008 - 1 M 25/08

    Zur Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Aufstieg

  • OVG Bremen, 19.02.1999 - 2 B 11/99

    Beförderungsverfahren ; Vorstellungsgespräche; Bewerber; Hausbewerber;

  • OVG Bremen, 27.07.2009 - 2 B 166/09

    Besetzung der Stelle des Direktors bei der Bürgerschaft

  • VGH Bayern, 24.11.2006 - 3 CE 06.2680

    Dienstpostenbesetzung (Schulleiterstelle); Anordnungsgrund (faktischer

  • OVG Bremen, 28.01.2009 - 2 B 479/08

    Anforderungsprofil; Auswahl

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08

    Strukturiertes Auswahlgespräch als entscheidendes Kriterium für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 1 B 1183/07
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - 4 S 101.09

    Konkurrentenstreit; Justizhauptsekretär; dienstliche Beurteilung; im Wesentlichen

  • OVG Bremen, 20.07.2010 - 2 B 19/10

    Notwendigkeit einer für das Anforderungsprofil eines Beförderungsdienstpostens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2009 - 6 S 25.08

    Ältere Beurteilungen; Ergebnisse von Auswahlgesprächen; aktuell gleich gut

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 10.03

    Planmäßige Beurteilung; Beurteilungstermin; Altersgrenze; Laufbahnperspektive;

  • VG Bremen, 21.02.2011 - 6 V 879/10

    Recht der Landesbeamten, beamtenrechtlicher Konkurrentenschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 6 A 1991/11

    Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlagen für die

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Juni 1994 - 12 B 1084/94 -, NWVBl. 1995, 12, vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, NWVBl. 2002, 266 und vom 13. Oktober 2009 - 6 B 1232/09 -, RiA 2010, 90; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 S 2543/11 - OVG Bremen, Beschluss vom 2. September 2011 - 2 B 64/11 -, juris; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Loseblatt, B I. Rn. 89; v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Kommentar, Loseblatt, § 9 Rn. 317, letztere mit weiteren Nachweisen.
  • VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16

    Konkurrentenstreitverfahren um Referatsleiterstelle bei heterogenem Bewerberfeld

    Es ist unzulässig, dass ein Dienstherr bei seiner Auswahlentscheidung eine Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen nicht herstellt und unter fiktiver Annahme eines Leistungsgleichstandes der Bewerber maßgeblich auf einen Vergleich der Bewerber im Auswahlgespräch abstellt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11, juris Rn. 29).

    Primär ist die Auswahlentscheidung auf der Grundlage der Erkenntnisse zu treffen, die der Dienstherr über die Beamten im Verlaufe ihrer Dienstzeit gewonnen hat (VGH München, Beschl. v. 17. Mai 2013, 3 CE 12.2469, juris Rn. 38 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11, juris Rn. 36; vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 34; OVG Münster, Beschl. v. 13.10.2009, 6 B 1232/09, juris Rn. 14).

    Auch wenn der Dienstherr selbst entscheiden kann, welche Bedeutung er dem Innehaben eines höheren Statusamt zum Zeitpunkt der Beurteilung bemisst und inwieweit er diesen Umstand als durch andere Aspekte kompensiert ansieht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.5.2011, 2 BvR 764/11, juris Rn. 14), muss der Auswahlvermerk zumindest erkennen lassen, wie der Dienstherr sich entschieden hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11, juris Rn. 55).

  • OVG Bremen, 05.10.2018 - 2 B 141/18

    Auswahlverfahren Dienstposten Referatsleitung 03 (Bundesbau) -

    Unerlässlich ist es, die verschiedenen Beurteilungs- und Bewertungssysteme gegenüberzustellen und einen objektiven Vergleichsmaßstab zu finden (ThürOVG, Beschluss vom 09.10.2017 - 2 EO 113/17 - Rn. 13 f., juris; vgl. zur Herstellung der gebotenen Gleichheit der Beurteilungsmaßstäbe auch Beschluss des Senats vom 02.09.2011 - 2 B 64/11 -, Rn. 30, 33, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 10 S 45.17

    Auswahlentscheidung bei vorrangiger Einstellung von noch nicht im Dienst

    In der Konsequenz dessen vertritt das Verwaltungsgericht den Standpunkt, grundsätzlich habe der Vergleich zwischen mehreren Bewerbern um ein öffentliches Amt vor allem auf der Grundlage aktueller und weitmöglichst vergleichbarer dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen, und stützt sich dabei auf die zu Fällen der Beförderungskonkurrenz (innerhalb einer Laufbahngruppe) ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, juris Rn. 11), des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 46) und mehrerer Oberverwaltungsgerichte (NdsOVG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 -, juris, und vom 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 TG 363/03 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 2. September 2011 - 2 B 64/11 -, juris) einschließlich des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 4 S 46.13 -, uv.).
  • OVG Bremen, 18.03.2013 - 2 B 294/12

    Zumessung einer ausschlaggebenden Bedeutung für die Beurteilung der persönlichen

    Denn primär ist die Auswahlentscheidung auf der Grundlage der Erkenntnisse zu treffen, die der Dienstherr über die Beamten im Verlaufe ihrer Dienstzeit gewonnen hat, so dass dem Auswahlgespräch regelmäßig nur eine abrundende Wirkung zukommt (Beschlüsse des Senats vom 02.09.2011 - 2 B 64/11 - ZBR 2012, 207 m. w. N.; vom 19.02.1999 - 2 B 11/99 - NordÖR 1999 S. 249).
  • OVG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Bs 212/12

    Zur Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen verschiedener Dienstherren

    Um einer Auswahlentscheidung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG zugrunde gelegt werden zu können, müssen an sich nicht vergleichbare dienstliche Beurteilungen "vergleichbar gemacht" werden (VGH München, Beschl. v. 1.8.2006, 3 CE 06.1241; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2005, NordÖR 2005, 388; OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11).
  • VG Berlin, 10.05.2017 - 36 L 100.17

    Einstweilige Anordnung auf beurteilungsfehlerfreie Entscheidung der Bewerbung;

    Es ist unzulässig, wenn ein Dienstherr bei seiner Auswahlentscheidung eine Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen von vornherein nicht herstellt und allein auf einen Vergleich der Bewerber im Auswahlgespräch abstellt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11, juris Rn. 29).
  • OVG Bremen, 20.10.2022 - 2 B 129/22

    Beförderungsrichtlinien Deutsche Telekom; Berücksichtigung früherer Beurteilungen

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren ein Anordnungsanspruch schon dann zu bejahen, wenn sich die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zulasten des unterlegenen Bewerbers als rechtsfehlerhaft erweist und die Aussicht des unterlegenen Bewerbers, in einem neuen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02, ZBR 2002, 427 -429; BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16/09, NJW 2011, 695 -700; Beschl. d. Senats v. 02.09.2011 - 2 B 64/11, juris).
  • OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11

    OVG entscheidet über Stelle des Ortsamtsleiters/der Ortsamtsleiterin Burglesum -

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren ein Anordnungsanspruch schon dann zu bejahen, wenn sich die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des unterlegenen Bewerbers als rechtsfehlerhaft erweist und die Aussicht des unterlegenen Bewerbers, in einem neuen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschl. vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427-429; BVerwG, Urt. vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695-700; Beschluss des Senats vom 02.09.2011 - 2 B 64/11 - juris).
  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22

    Anspruch auf einstweilige Anordnung im Auswahlverfahren für

    In beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren ist ein Anordnungsanspruch zu bejahen, wenn (1) sich die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zulasten des unterlegenen Bewerbers als rechtsfehlerhaft erweist und (2) eine Auswahl des unterlegenen Bewerbers in einem neuen Auswahlverfahren zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02, ZBR 2002, 427 -429; BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16/09, NJW 2011, 695 -700; Beschl. d. Senats v. 02.09.2011 - 2 B 64/11, juris).
  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11

    Konkurrentenstreit um das Amt einer Generalstaatsanwältin/ eines

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